Ausbilderschein
Ausbilder-Eignungsverordnung IHK/ HWK (AEVO-Prüfung)
Jungen Menschen etwas beizubringen und zu sehen, wie sie fachlich und persönlich wachsen, gehört sicher mit zu den schönsten Aufgaben im Berufsleben.
Ausbilder, mit der bundesweit einheitlichen Qualifikation nach der Ausbilder-Eignungsverordnung IHK/ HWK (AEVO-Prüfung), verfügen durch diese Weiterbildung vor allem über eine umfangreiche Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz sowie über die nötigen arbeitsrechtlichen Grundlagen.
Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über pädagogische, rechtliche, organisatorische, psychologische und methodische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen. Die Weiterbildung befähigt den Ausbilder dazu, Menschen anzuleiten, ihnen Handgriffe, Vorgehensweisen und Technologien zu erklären. Diese Kenntnisse sind entscheidend für die Qualität und den Erfolg der Ausbildung.
Der „Ausbilderschein“ ist ein weiterer Baustein, mit dem man durch erste Führungsverantwortung die eigene Karriere weiter ausbauen kann. Auch wenn man im Moment (noch) nicht ausbildet, befähigt dieser Lehrgang zum Beispiel dazu, Arbeitsgruppen zu moderieren und Diskussionen zu leiten.
Als Ausbilder macht man auch das eigene Unternehmen fit für die Zukunft: Zum einen stellt man den Wissenstransfer an die nächste Generation sicher und kümmert sich zielgerichtet um den firmeneigenen Nachwuchs. Zum anderen ist man als fester Ansprechpartner für die Auszubildenden eine verlässliche und vertrauensvolle Anlaufstelle, und unterstützt somit ein gutes Arbeitsklima.
Mit Bestehen der Ausbildereignungsprüfung (Nachweis der pädagogischen Eignung) ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Die Eignung der Firma als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma berufenen Ausbilder/-innen überprüft die IHK-Ausbildungsberatung.
Auskunft gibt Frau Plümer | plu@max-born-berufskolleg.de