Fachpraktiker/in für Maler/innen und Lackierer/innen

Kurzbeschreibung des Berufs

Fachpraktiker/in für Maler und Lackierer ist ein Ausbildungsberuf nach §66 BBiG/§42r HwO. Es handelt sich hierbei um eine Ausbildung für besondere Personengruppen.

Fachpraktiker/innen für Maler und Lackierer führen Abdeck- und Abklebearbeiten aus. Sie bereiten die Untergründe vor und beschichten die Oberflächen. Diese können zum Beispiel aus mineralischen Baustoffen, Holz, Metall oder Kunststoff bestehen. Sie lernen wie Beschichtungen durch Streichen, Rollen und Spritzen ausgeführt werden. Fachpraktiker/innen lernen, wie Oberflächen in unterschiedlichen Techniken gestaltet werden können.

Der Weg zur Ausbildung

Die Ausbildung zum Fachpraktiker/in für Maler und Lackierer kann auch ohne Schulabschluss begonnen werden. Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet.

Anforderungen:

· Handgeschick z.B. beim Beschichten kleiner Flächen mit dem Pinsel

· Schwindelfreiheit und Trittsicherheit beim Arbeiten auf Leitern und Gerüsten

· Gute körperliche Konstitution z.B. beim Tragen von schweren Geräten und Materialien

Die Ausbildung

Die 3-jährige Ausbildung erfolgt in dafür anerkannten Handwerksbetrieben oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation. Findet die Ausbildung in einer Einrichtung statt, sollen mindestens zwölf Wochen außerhalb dieser Einrichtung in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb durchgeführt werden.

Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt am Berufskolleg. Der Berufsschulunterricht findet wöchentlich an einem Berufsschultag und 14-tägig an einem weiteren Tag statt.

Die Ausbildung orientiert sich an den Inhalten des Ausbildungsberufs Maler/in und Lackierer/in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung

Abschluss

Es findet nach drei Jahren eine theoretische und eine praktische Prüfung statt.

Nach Bestehen der Abschlussprüfung gibt es die Möglichkeit eine Berufsausbildung zur Maler/in und Lackierer/in in verkürzter Zeit zu absolvieren.

Susanne Wohlrab

Ansprechpartnerin

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