Liebe Schülerinnen und Schüler,
folgende Information hat das Ministerium für Schule und Bildung am 25.3.2020 zu den “blauen Briefen” in diesem Jahr herausgegeben:
“Aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr werden keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW („Blaue Briefe“) wegen Versetzungsgefährdung versandt. Ein Grund dafür ist, dass die „Blauen Briefen“ (…) wegen der Schließung der Schulen derzeit nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten gefasst werden können. Außerdem setzt ein „Blauer Brief“ voraus, dass sich die Leistungen in einem Fach seit dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben. Um dies festzustellen, ist ein ausreichender Zeitraum erforderlich. Daran fehlt es wegen des derzeit ruhenden Schulbetriebs. Hieraus folgt, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen nicht berücksichtigt werden. Diese Regelung gilt für höchstens ein Fach, in dem sich die Leistungen nach dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben.“
Das Max-Born-Berufskolleg hatte bereits “blaue Briefe” versandt. Mit der Meldung des Ministeriums sind unsere „blauen Briefe“ nicht ganz gegenstandslos, denn sie dienen auch als Information für die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte über den derzeitigen kritischen Leistungsstand. Formal bedeutet das, dass bei der Versetzungskonferenz alle Minderleistungen bis auf eine versetzungsrelevant bleiben. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben nach §50, Absatz 4, wenn keine „blauen Briefe“ versendet worden wären. Für volljährige Schülerinnen und Schüler müssen alle Minderleistungen berücksichtigt werden, da hier keine Informationspflicht besteht. In den Bildungsgängen, die (u.a.) zur Fachhochschulreife führen, ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den versetzungsrelevanten Zeugnisnoten um Jahresnoten handelt.
Darüber hinaus sollte der „blaue Brief“ für jeden Schüler, jede Schülerin unabhängig von der Wirksamkeit auf eine Versetzungsentscheidung ein Ansporn sein, die Defizite aufzuarbeiten.
Bleiben Sie gesund!
Die Schulleitung